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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Buchführung

    Welche Unterlagen ab dem 1. Januar 2001 vernichtet werden dürfen

    Im März des Jahres 1999 sind rückwirkend zum 1. Januar 1999 die Aufbewahrungsfristen von bestimmten Buchführungsunterlagen verlängert worden. Dies hat in vielen Ingenieur- und Architekturbüros für reichlich Verwirrung gesorgt. Lesen Sie daher auf der nächsten Seite, welche Belege Sie ab dem 1. Januar 2001 in den Reißwolf geben dürfen.