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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Buchführung

    Kein Formular für Einnahmen-Überschuss-Rechnung

    | Wenn Sie Ihren Gewinn nach § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz ermitteln, können Sie für das Jahr 2004 Form und Umfang Ihrer Gewinnermittlung wie bisher selbst bestimmen. Das umstrittene neue Formular zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) soll überarbeitet, vereinfacht und erst für 2005 verbindlich eingeführt werden. Das wurde auf der Finanzministerkonferenz beschlossen. |