01.04.2004 · Fachbeitrag · BGH stärkt Position der Planer
Schriftliche Vereinbarung einer zu niedrigen Honorarzone ist unwirksam
Die Marktsituation veranlasst viele Büros, Knebelverträge zu unterschreiben, in denen das Objekt in eine zu niedrige Honorarzone eingestuft wird. Solchem Preisdumping gebietet eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) endgültig Einhalt.
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