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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Betriebsvermögen

    Beteiligung an Aktiengesellschaft Betriebsvermögen?

    | Als Angehöriger der freien Berufe dürfen Sie Geldanlagen nur in Ausnahmefällen über Ihr steuerliches Betriebsvermögen abwickeln. Eine solche Ausnahme kann vorliegen, wenn sich ein Planer an einer im Baubereich tätigen Kapitalgesellschaft beteiligt, um weiterhin von dieser Gesellschaft Aufträge zu erhalten oder diese erstmals als Auftraggeberin zu gewinnen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. |