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  • 01.07.2007 | Betriebliche Altersversorgung

    BAG muss über Entgeltumwandlung entscheiden

    In der Juni-Ausgabe (Seiten 18 bis 19) haben wir Sie über das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München mit dem Tenor „Entgeltumwandlungs-Vereinbarung in der bAV ist unwirksam – Arbeitgeber haftet“ informiert. Jetzt gibt es Neues zu berichten: Wie von uns prognostiziert, hat das Unternehmen Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt. Das Aktenzeichen lautet: 3 AZR 376/07.  

    Hintergrund: Das LAG München hält eine Entgeltumwandlungs-Vereinbarung bei gezillmerten Tarifen für unwirksam. Es hat einer Arbeitnehmerin Recht gegeben, die nach ihrem Ausscheiden von ihrem ehemaligen Arbeitgeber die Differenz aus eingezahlten Beiträgen und dem Rückkaufswert aus der Rückdeckungsversicherung erstattet haben wollte (Urteil vom 15.3.2007, Az: 4 Sa 1152/06; Abruf-Nr. 071464).  

    Unser Tipp: Sollten Sie als Arbeitgeber in Anspruch genommen werden, teilen Sie dem Arbeitnehmer mit, dass das LAG-Urteil nicht rechtskräftig ist. Einige Versicherer erteilen Arbeitgebern inzwischen sogar Haftungsfreistellungen. Sie übernehmen mögliche Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber. Bestehen Sie auf Haftungsfreistellungen, wenn Sie neue Verträge für Betriebsrenten abschließen. Versuchen Sie zudem, für bereits abgeschlossene Verträge Haftungsfreistellungen zu erhalten.  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 3 | ID 111647