Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.2006 | Beratungspflichten zur Versicherung

    Ermitteln Sie die Versicherungssumme für Wohngebäudeversicherungen sorgfältig!

    Für Architekten und Ingenieure lauern Haftungsfallen an Stellen, an denen man gar keine vermutet. Das gilt zum Beispiel für die Wohngebäudeversicherung, die ja erst ansteht, wenn das Gebäude fertig gestellt ist. Das zeigt ein Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken, wonach die Unterversicherung des Bauherrn bei einem Brandschaden letztlich auf den Planer durchschlagen kann. Lesen Sie nachfolgend, wann das Haftungsrisiko entsteht und wie Sie sich gegen entsprechende Ansprüche nachhaltig schützen können.  

     

    Der zu Grunde liegende Fall

    Ein Planer war mit der Planung und Bauüberwachung eines Wohnhauses beauftragt. Dieses Wohnhaus war Bestandteil einer Neubausiedlung, die von einem GU errichtet wurde. Nach Abschluss der Baumaßnahme teilte der Planer dem Bauherrn den Baupreis mit. Auf dieser Basis wurde die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Der Preis für das konkrete Haus lag aber wegen des Großauftrags mehrerer Häuser deutlich unter dem Preis, der bei einem Auftrag über ein einzelnes Haus bzw. bei einer Wiedererrichtung üblicherweise angefallen wäre.  

     

    Das Gebäude war also unterversichert. Das stellte die Wohngebäudeversicherung fest, als sie für einen Brandschaden leisten sollte. Weil die Versicherung nach eigener Auffassung die Unterversicherung nicht zu vertreten hatte, zahlte sie den Schaden nur anteilig aus. Der Bauherr zog daraufhin vor Gericht.  

     

    Hausbesitzer hat den Schaden