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  • 01.02.2010 | Asset Protection für Architekten und Ingenieure

    So schützen Planer am Bau das private Vermögen durch legale Gestaltungen

    von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Florian Hönicke, Forum Anwälte München

    Der Beruf der Architekten und planenden Ingenieure ist haftungsträchtig. Weder Haftpflichtversicherungen noch die Berufsausübung in Form einer haftungsbeschränkenden Gesellschaft bieten einen so umfangreichen Schutz, dass der Zugriff auf das Privatvermögen ausgeschlossen ist. Selbst in berufsständische Versorgungsbezüge können Gläubiger bis zur Pfändungsfreigrenze vollstrecken.  

     

    Ziel von Asset Protection ist es daher, den Zugriff von Gläubigern auf die geschaffenen Vermögenswerte durch legale Maßnahmen zu minimieren. Es geht darum, das gesamte Vorsorge- und Absicherungskonzept der Familie langfristig zu sichern.  

    Asset Protection: Darum geht es

    Asset Protection ist Ihr Vermögenssicherungsnetz. Es verhindert, dass eine Haftung, die bereits eingetreten ist, sich auf Ihre persönliche Vermögenssituation auswirkt. Asset Protection hat also nicht zum Ziel, Haftungsrisiken im Vorfeld einer persönlichen Inanspruchnahme zu vermeiden. Dies können Sie mit Versicherungen sowie haftungsbeschränkenden Rechtsformen und Vertragsvereinbarungen oft besser erreichen. Asset Protection setzt nachher an.  

     

    Übertragung von Vermögensgegenständen

    Das Grundprinzip von Asset Protection besteht letztlich darin, Vermögensgegenstände frühzeitig auf Dritte - vor allem im eigenen Familienkreis - zu übertragen. Diese Übertragung muss so rechtzeitig vor der Krise erfolgen, dass eine Anfechtung etwa wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung, eine Strafbarkeit wegen betrügerischen Bankrotts oder eine Gläubiger- bzw. Schuldnerbegünstigung ausscheidet.