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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Anrechenbare Kosten

    Tragwerksplaner müssen die Kosten selbst ermitteln

    | Für Tragwerksplaner wichtig ist eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg: Auch wenn Sie die Kostenermittlungen nach DIN 276 nicht zur Verfügung haben, dürfen Sie die anrechenbaren Kosten nicht schätzen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Ihnen Ihr Auftraggeber trotz Aufforderung keine Auskünfte über die Kosten erteilt, auf deren Basis Sie die anrechenbaren Kosten ermitteln können. Erst dann dürfen Sie schätzen. |