Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.05.2007 | Aktuelle BGH-Entscheidung

    Neue Regeln zum Projektsteuerungshonorar

    Neue Regeln zur Abrechnung von Honoraren für Leistungen der Projektsteuerung enthält eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hat drei Grundsätze aufgestellt, die Sie unbedingt kennen und beachten sollten (Beschluss vom 25.1.2007, Az: VII ZR 112/06; Abruf-Nr. 070806)  

     

    1. Bei Projektsteuerung gilt Werkvertragsrecht

    Umfasst ein Projektsteuerungsvertrag die wirtschaftliche Betreuung eines Bauvorhabens, ist er als Werkvertrag einzustufen.  

     

    Wichtig: Das heißt nicht, dass Projektsteuerungsverträge generell als Werkverträge gelten. Es kommt immer auf den Einzelfall, den konkreten Inhalt des Projektsteuerungsvertrags an.  

     

    2. Preisvorschriften der HOAI gelten bei Projektsteuerung nicht