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  • 24.08.2017 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    Vertragserfüllungsbürgschaft nach Abnahme: Nicht überziehen

    | Eine in AGB enthaltene Sicherungsabrede, die den Auftragnehmer zwingt, für einen erheblichen Zeitraum über die Abnahme hinaus für mögliche Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von nahezu zehn Prozent der Auftragssumme einzubehalten, bis im Abnahmeprotokoll aufgeführte Mängel erledigt sind, ist unwirksam. Das hat das OLG Hamm klargestellt. |