01.09.2015 · Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Technik auf dem Dach: Wer haftet für Höhenüberschreitung?
Ein Auftragnehmer, der auf dem Dach eines Gebäudes oder Ingenieurbauwerks Heizungs-, Klima- oder Kältetechnikanlagen installiert, die über die Dachoberfläche hinausragen, darf sich auf die Vorgaben des Fachplaners verlassen. Er haftet nicht für Installationen, die die zulässige Gebäudehöhe überschreiten, entschied das OLG Köln.
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