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  • 22.02.2018 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    Prüfvermerk auf der Rechnung: Was sagt er aus?

    | Der Prüfvermerk auf einer Rechnung weist nur nach, dass eine rechnerische Prüfung (z. B. eines Gesamtrechnungsergebnisses) erfolgt ist. Er hindert den Auftraggeber aber nicht daran, die so ermittelten Berechnungsansätze (z. B. Mengenansätze) zu bestreiten. Das hat das OLG München im Einvernehmen mit dem BGH klargestellt. |