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  • 29.06.2021 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    Lieferengpässe bei Baustofflieferanten: Ist der Planer zuständig?

    | Gibt es Schwierigkeiten mit der Baustofflieferung, können Sie – als mit den Grundleistungen beauftragtes Büro – faktisch nichts Vertragsrelevantes unternehmen. Das sind Rechtsfragen, die der Bauunternehmer mit seinem Auftraggeber selbst klären muss. Das gilt auch, wenn durch die verzögerte Lieferung andere Gewerke verschoben werden müssen. Negieren dürfen Sie das Engpass-Thema aber nicht. Sie müssen Ihre Beratungs- und Hinweispflichten erfüllen und dem Bauherrn mögliche Folgen aufzeigen. |