18.04.2023 · Nachricht · Werkvertragsrecht
GÜ haftet nicht wie Architekt in Lph 9
Ein Generalübernehmer, der vertraglich die Überwachung seiner Bauleistung verspricht, haftet für deren Mängel nicht mit den längeren Fristen eines Architekten in der Lph 9. Das hat das OLG Brandenburg klargestellt.
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