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  • 18.04.2023 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    GÜ haftet nicht wie Architekt in Lph 9

    | Ein Generalübernehmer, der vertraglich die Überwachung seiner Bauleistung verspricht, haftet für deren Mängel nicht mit den längeren Fristen eines Architekten in der Lph 9. Das hat das OLG Brandenburg klargestellt. |