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  • 26.02.2015 · Fachbeitrag · Werkvertragsrecht

    BGH-Urteil beweist: Privatgutachten bringen doch etwas

    | Ein Richter, dem ein Privatgutachten vorliegt, das sich vom Gerichtsgutachten unterscheidet, hat die Pflicht, sich mit beiden Gutachten inhaltlich auseinanderzusetzen und diese rechtlich zu würdigen. Das hat der BGH klargestellt. Ein individuelles Parteigutachten gewinnt damit an Wert. |