27.04.2021 · Nachricht · Werkvertragsrecht
Bauunternehmer müssen technische Normen selbst einhalten
Ausführende Unternehmen müssen bei Dachabdichtungsarbeiten selbst darauf achten, dass unter ihrer Regie auf der Baustelle nicht gegen relevante DIN-Normen verstoßen wird. Beruht die Mangelhaftigkeit der Bauleistungen auf einem schuldhaften Verhalten des Unternehmers, haftet er auch für Mangelfolgeschäden. Das hat das OLG Oldenburg entschieden.
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