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  • 30.07.2015 · Fachbeitrag · Werkvertragsrecht

    Angaben in Werbebroschüren können sehr wichtig sein

    | Versprechen in Werbeprospekten können für die Vertragsauslegung erhebliche Bedeutung erlangen und zu einer stillschweigenden Beschaffenheitsvereinbarung führen. Kann der ausführende Unternehmer die im Prospekt versprochene Qualität nicht herstellen, ist er dafür beweispflichtig, dass er dem Bauherrn deutlich gemacht hat, dass seine Leistung nicht die beworbene Qualität erreicht. Das hat das OLG Düsseldorf festgestellt. |