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  • 28.10.2016 · Fachbeitrag · VOB

    Fehler bei Abschlagsrechnungen können ausgeglichen werden

    | Befindet der Architekt die Abschlagsforderungen des Bauunternehmers als in Ordnung, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, kann es an einem Schaden des Bauherrn fehlen, wenn dieser die bezahlten Beträge von der Schlussrechnung des Bauunternehmers wieder abziehen kann. Das hat das OLG Dresden im Einverständnis mit dem BGH klargestellt und die planenden Berufe damit haftungstechnisch merklich entlastet. |