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  • 27.10.2026 · Nachricht · Vertragsrecht

    Wann darf der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen?

    Nicht jede Vertragsverletzung rechtfertigt eine Kündigung aus wichtigem Grund. So stellen fehlende Planungsleistungen nur einen wichtigen Kündigungsgrund dar, wenn sie nach dem Vertrag und dem Stand des Bauvorhabens zum Zeitpunkt der Kündigung hätten vorliegen müssen und der Auftraggeber ihr Fehlen unter Fristsetzung gerügt hat (OLG Köln, Urteil vom 13.11.2024, Az. 11 U 158/10, Abruf-Nr. 256281 ; rechtskräftig durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde, BGH, Beschluss vom 20.05.2026, Az. VII ZR 197/24).