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  • 28.11.2013 · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Planer kann Gewährleistung in AGB nicht verkürzen

    | Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Ingenieurs enthaltene Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche für auf Bauwerke bezogene Planungs- und Überwachungsleistungen auf zwei Jahre ist unwirksam. Das gilt auch, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingung in einem Vertragsverhältnis mit einer Juristischen Person des öffentlichen Rechts verwendet wird. Das hat der BGH entschieden (BGH, Urteil vom 10.10.2013, Az. VII ZR 19/12; Abruf-Nr. 133495 ). |