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  • 29.04.2026 · Nachricht · Vertragsrecht

    OLG Hamburg: Wann ist ein Projektsteuerungsvertrag ein Dienst- und wann ein Werkvertrag?

    Ein gemischter Projektsteuerungsvertrag kann nicht in seine Einzelteile zerlegt werden, sondern ist als einheitliches Ganzes demjenigen Vertragsrecht zu unterstellen, in dessen Bereich der Schwerpunkt des Vertrags liegt. Ein Projektsteuerungsvertrag, der durch erfolgsorientierte Pflichten (hier u. a. Gesamtkoordination des Bauvorhabens, Überwachung der Planungsleistungen, Kostenkontrolle und Terminmanagement) geprägt ist, ist deshalb als Werkvertrag zu qualifizieren. Das hat das OLG Hamburg klargestellt.