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  • 29.07.2014 · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Gesprächsprotokoll: Widerspruchsvorbehalt hebt Wirkung auf

    | Baustellenprotokolle oder Vereinbarungen in Jour-fixe-Besprechungen gelten als verbindliche – vertragsändernde – Vereinbarungen, wenn der Empfänger diesen Protokollen nicht zeitnah widerspricht. Das gilt selbst dann, wenn Teilnehmer gar nicht offiziell zur Vertragsänderung bevollmächtigt sind, so die aktuelle Rechtsprechung (zum Beispiel KG Berlin, Urteil vom 18.9.2012, Az. 7 U 227/11; Abruf-Nr. 140644 ). |