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  • · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    BGH erschwert Herleitung von Ansprüchen wegen Terminverzögerungen: So gehen Sie vor

    | Der BGH meint es derzeit nicht gut mit Ihnen. Vor allem beim Thema Schadenersatzanspruch wegen von Ihnen unverschuldeter Bau- bzw. Planungszeitverzögerungen. Erst hat er den Schadenersatzanspruch der Höhe nach begrenzt (PBP 4/2018, Seite 4). Jetzt hat er noch eins draufgelegt und die Hürden für die Durchsetzung des Anspruchs hochgeschraubt. Sie müssen jeden einzelnen Verzögerungstatbestand darlegen und unter Darstellung des gesamten Bauablaufs vortragen, wie sich dieser auf die Verzögerung ausgewirkt hat. Ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse. |

    Diese Anspruchsgrundlagen kommen in Frage

    Um ein Zusatzhonorar wegen Bauzeitverzögerungen durchsetzen zu können, benötigen Sie eine Anspruchsgrundlage. Ihr Anspruch kann sich stützen auf eine vertragliche oder eine gesetzliche Regelung. Die gesetzliche Anspruchsgrundlage ist in § 642 BGB geregelt. Der Paragraf lautet: „Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer (= Architekt oder Ingenieur), wenn der Besteller (= Bauherr) durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen“.

    Die beiden neuen BGH-Entscheidungen

    Die BGH-Entscheidungen haben nicht nur Einfluss auf die Höhe des Schadenersatzes nach § 642 BGB sondern auch auf die Frage „ob überhaupt“.