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  • 27.04.2015 · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Auftraggeber verweigert Mitwirkung: Planer kann kündigen

    | Der Architekt kann einen Architektenvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Auftraggeber gebotene Mitwirkungshandlungen verweigert. Das hat das OLG Frankfurt rechtskräftig entschieden. |