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  • · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Auftraggeber nimmt beauftragte Leistungen nicht in Anspruch: So wahren Sie Ihre Rechte

    von Rechtsanwalt Felix Pause, LL.M., SCHWAMB Rechtsanwälte, München

    | Es kommt manchmal vor, dass Auftraggeber Sie mit einer Leistung beauftragen und diese Leistung im Projektverlauf nicht in Anspruch nehmen. Der Auftraggeber lässt Sie quasi „verhungern“. Erfahren Sie hier, welche Risiken daraus für Sie resultieren und wie Sie diese abwenden können. |

    Die Ausgangslage bei Ihnen

    Wenn ein Auftraggeber Sie mit einer Leistung beauftragt und diese Leistung dann nicht in Anspruch nimmt, ergeben sich für Sie folgende Probleme:

     

    • Sie sind vertraglich verpflichtet, die Leistung zu erbringen. Auch wenn der Auftraggeber diese Leistung momentan nicht in Anspruch nimmt, behält der Vertrag seine Gültigkeit und läuft weiter. Theoretisch kann der Auftraggeber diese Leistung daher noch in den folgenden zehn Jahren in Anspruch nehmen. D. h. die Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistung schwebt in den nächsten Jahren wie ein Damoklesschwert über Ihnen.