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  • · Fachbeitrag · Sicherungsabreden

    Neue Rechtsprechung zu Mängelhaftungssicherheiten und die Folgen für Sie als Planer am Bau

    von Dr. Bernd Kober, RA, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Kober Großkinsky Braun Rechtsanwälte PartGmbB, Tauberbischofsheim

    | Als Planer am Bau sind Sie in vielerlei Hinsicht mit dem rechtstechnischen Umgang mit Mängeln an Bauleistungen konfrontiert. Einerseits sind Sie dem Bauherrn gegenüber selbst zu Mangelhaftung und Schadenersatz verpflichtet. Andererseits beraten Sie ihn gegenüber ausführenden Unternehmen und gestalten manchmal sogar die Bauverträge. In allen Konstellationen stellt sich die Frage, ob Mangelhaftungsansprüche abgesichert werden sollen und, wenn ja, wie dies (rechtssicher) zu realisieren ist. Hier hat die Rechtsprechung Planken eingezogen, die Sie kennen sollten. |

    Gerichte kassieren Vertragsklauseln öffentlicher Bauherrn

    Besonders problembehaftet war zuletzt, unter welchen Voraussetzungen der Bauherr von seinen Planern und den ausführenden Unternehmen

    • die Stellung einer Bürgschaft als Mängelhaftungssicherheit verlangen kann und