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  • 19.04.2023 · Nachricht · Lph 8

    Handwerkliche Selbstverständlichkeit: Einweisung ist Pflicht

    | Selbst bei einfachen, gängigen Tätigkeiten, die für die Funktionalität der Gesamtwerkleistung nicht wichtig sind, sind jedenfalls stichprobenartige Kontrollen erforderlich. Folglich besteht die Bauüberwachungspflicht des Architekten auch bei handwerklichen Selbstverständlichkeiten. Sie ist lediglich bei der Kontrolldichte herabgesetzt, entschied das OLG Jena. |