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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Aussparungen bei Schlitz- und Durchbruchsplanung falsch ausgeführt: Wer haftet?

    von Rechtsanwältin und Architektin Aleksandra Gleich, Mannheim, www.recht-und-raeume.de

    Ein Leser fragt: Im HOAI-Vertrag war für die Technische Ausrüstung in Lph 5 das Prüfen und Anerkennen von Schalplänen vereinbart. Diese Leistung hat der TA-Planer erbracht. In Lph 8 zeigte sich: Aussparungen passen in Größe und Lage nicht, weil das Rohbauunternehmen nicht nach Plan ausgeführt hat. Der TA-Planer wird aufgefordert, diese Mängel zu kontrollieren und zu dokumentieren. Wer hat solche Mängel zu verantworten? Ist der TA-Planer mitverantwortlich? Ergibt sich aus den in der Lph 8 geschuldeten Leistungen des TA-Planers, wie mit solchen Abweichungen umzugehen ist?

    Die Herangehensweise bei der Lösung des Falls

    In solchen Fällen reicht der Blick auf einen einzigen Beteiligten meist nicht aus. Zu prüfen sind vier Ebenen, nämlich

    • die Schlitz- und Durchbruchsplanung,