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  • 14.09.2020 · Nachricht · Honorarsicherung

    Mahnbescheid: Sorgen Sie wirklich für Hemmung der Verjährung

    | Die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren hemmt die Verjährung, wenn der bezeichnete Anspruch durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen abgegrenzt werden kann. Für die Hemmung der Verjährung reicht es aus, wenn der Sachbearbeiter des Auftraggebers aufgrund des Schriftverkehrs und den Angaben im Mahnbescheid die Forderung einem Bauvorhaben zuordnen kann. Das hat der BGH entschieden. |