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  • 26.06.2017 · Nachricht · Honorarrecht

    Lph 8 als gesonderter Auftrag: Honorar für Prüfung der Pläne

    | Ein Architekt oder Ingenieur, der nur mit der Objektüberwachung beauftragt ist, muss die vom vorleistenden Planer erstellten Planungsunterlagen prüfen, bevor er die Ausführung der betreffenden Bauteile erlaubt. Ggf. muss er kontrollieren, ob ein statischer Nachweis für die geplanten Metallarbeiten (hier: Balkongeländer) vorliegt. Fehlt der Nachweis, muss er klären, ob er erforderlich ist. Das hat das OLG Düsseldorf klargestellt. |