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  • 17.07.2020 · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Erfolg vor Gericht: BGH wertet Privatgutachten weiter auf

    | Instanzgerichte müssen sich mit einem Privatgutachten auch dann inhaltlich auseinandersetzen, wenn bereits ein Gerichtsgutachten vorliegt und beide Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Der Richter darf nicht ohne nachvollziehbare Begründung einem der Sachverständigengutachten den Vorzug geben. Vielmehr muss das Gericht Einwendungen, die aus dem Privatgutachten resultieren, ernst nehmen und den Sachverhalt weiter aufklären. Mit dien Worten hat der BGH Privatgutachten aufgewertet. |