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  • 23.03.2022 · Nachricht · Honorarrecht

    Bauhandwerkersicherung: Frist von 14 Tagen kann zu kurz sein

    | Nach § 650f BGB können Sie als Unternehmer von Ihrem Auftraggeber Sicherheit für das gesamte noch nicht gezahlte Honorar verlangen. Sie können kündigen, wenn Ihr Bauherr die Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist stellt. Bisher ging man davon aus, dass „angemessen“ fünf bis acht Tage heißt. Nach Ansicht des LG Neuruppin und des OLG Stuttgart können aber selbst Fristen von 14 oder 15 Tagen zu kurz sein. |