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  • · Fachbeitrag · Honorarrecht

    17 Aufträge an Subplaner rechtfertigen Honorardumping nicht

    | Ein Ausnahmefall in Form enger wirtschaftlicher Beziehung kann laut BGH nicht allein daraus hergeleitet werden, dass ein Ingenieur als Nachunternehmer über längere Zeit eine Vielzahl von Aufträgen zu einem unter dem Mindestsatz liegenden Pauschalhonorar ausführt. |

     

    Der BGH sieht nur dann einen Rechtfertigungsgrund für eine Mindestsatzunterschreitung, wenn der Subplaner durch sein Verhalten ein besonderes Vertrauen des Auftraggebers dahin erweckt hat, er werde sich an die unter dem Mindestsatz liegende Pauschalvereinbarung halten. Der Umstand, dass der Subplaner schon 17 Aufträge für den Auftraggeber ausgeführt hat und die Arbeit für den Auftraggeber bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes des Subplaners ausgemacht haben, reicht aber nicht, eine besondere, enge Beziehung zwischen den Parteien zu bejahen, die eine Mindestsatzunterschreitung rechtfertigen würde (Urteil vom 27.10.2011, Az. VII ZR 163/10; Abruf-Nr. 120009).

    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 1 | ID 31398010