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  • · Nachricht · HOAI nach EuGH-Urteil

    Nach EuGH-Urteil: Öffentliche Auftraggeber legen Vergabeverfahren auf Eis

    | Die EuGH-Entscheidung, dass die Mindest- und Höchstsätze nicht mit EU-Recht vereinbar sind (Abruf-Nr. 209725 ), zeigt Wirkung. Die öffentlichen Auftraggeber sind verunsichert. Solange ein Anwendungserlass aus dem Bundeswirtschaftsministerium nicht vorliegt, sollen die nachgelagerten Behörden keine neuen Vergabeverfahren zu Verträgen mit freiberuflich tätigen Architekten und Ingenieuren mehr beginnen. Ein Vergabestau bahnt sich an. |

     

    Laut Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) wird die Bundesregierung per Erlass regeln, wie für die Übergangszeit bei Vergabe und Honorierung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren vorgegangen werden kann. Der Erlass soll auch Erläuterungen enthalten, wie die Vertragsmuster bei Verträgen mit Architekten und Ingenieuren in Zukunft gestaltet werden. Der Erlass, an dessen Zustandekommen das StMB mitwirkt, wird zeitnah veröffentlicht. Das StMB als öffentlicher Auftraggeber wird für seinen Geschäftsbereich diese Regelungen voraussichtlich übernehmen; Behörden in anderen Bundesländern dürften sich anschließen (StMB, Schreiben vom 05.07.2019, Abruf-Nr. 209836).

     

    PRAXISTIPP | Es bahnt sich also bundesweit ein Stau bei Über- und Unterschwellenwertvergaben an, der dann schnell abgearbeitet werden muss. Für Sie bietet das Chancen, wenn Sie sich mit den neuen Vergabe- und Honorarregeln auskennen und sich in Vergabe- und Verhandlungsverfahren entsprechend positionieren. Das Rüstzeug dafür liefert Ihnen auch das VGV-Training vom 06.-07.11. in Würzburg (www.vgv-training.de/de).

     
    Quelle: ID 46016034