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  • 26.10.2021 · Nachricht · Haftung

    Sachverständigenkosten gehören zum Schadenersatz

    | Liegt ein Planungs- oder Bauüberwachungsmangel vor, sind nicht nur die baulichen Aufwendungen Bestandteil des Schadenersatzanspruchs sondern auch die Kosten, die ein Sachverständiger für Planung und Überwachung der Mangelbeseitigung bekommt. Das hat das OLG Dresden im Einvernehmen mit dem BGH entschieden. |