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  • · Fachbeitrag · Haftung

    Grundsatzurteil zum Umgang mit „bautechnisch/konstruktiven“ Planungsfehlern

    | Nobody is perfect. Deswegen ist auch das beste Planungsbüro vor einem technisch ausgerichteten Planungs- oder Überwachungsfehler nicht gefeit. Das OLG München hat jetzt klargestellt, welche Mängelbeseitigungsrechte Planungsbüros in solch einem Fall haben und wo die - in der Regel höhe-ren - Ansprüche des Auftraggebers ihre Grenzen haben. |

    Grundsätzliche Empfehlungen zum Umgang mit Fehlern

    Im Umgang mit eigenen Planungsfehlern besteht Handlungsbedarf auf folgenden vier Feldern:

     

    • 1. Melden Sie den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung.