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  • 24.03.2020 · Nachricht · Haftung

    Beratung bei Abweichung von DIN- oder EN-Normen ist Pflicht

    | Das Einhalten bzw. Abweichen von DIN-Normen bleibt ein heikles Thema. Eine vom BGH bestätigte Entscheidung des OLG München lehrt, dass Sie Auftraggeber immer schriftlich über die konkrete Planungssituation informieren, ihm Handlungsoptionen und daraus resultierende Folgen aufzeigen und um Entscheidung bitten sollten. Sonst sitzen Sie in der Haftungsfalle. |