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  • · Nachricht · Gebäudemodernisierungsgesetz

    Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz liegt vor: Das sind die für Planungsbüros wichtigsten Neuerungen

    Der Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) liegt seit dem 05.05.2026 vor. Das GmodG ist der Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und soll Mitte Mai vom Kabinett beschlossen werden. Geplant ist, dass das Gesetz noch vor dem 01.07.2026 in Kraft tritt.

     

    Das sind die für Planungsbüros relevanten Neuerungen aus dem Referentenentwurf im Überblick:

    • Heizungstausch: §§ 71, 71b–71p, 72 GEG wird komplett gestrichen; erlaubt sind somit wieder Gas- und Ölheizungen.
    • Das GModG führt einen Stufenplan für Nullemissionsgebäude ein:
      • Ab 01.01.2028: Neubau von öffentlichen Nichtwohngebäude ist als Nullemissionsgebäude zu errichten.
      • Ab 01.01.2030: Alle Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude) müssen als Nullemissionsgebäude errichtet werden.
    • Nichtwohngebäude der Energieklasse G unterliegen gestaffelter Renovierungspflicht:
      • Ab 01.01.2030: Die energetisch schlechtesten 16 Prozent der Nichtwohngebäude müssen den Schwellenwert erreichen.
      • Ab 01.01.2033: Die energetisch schlechtesten 26 Prozent müssen den Schwellenwert erreichen.
      • Ausnahmen sind u. a. Gebäude ab Baujahr 1996, Baudenkmäler, Gebäude mit WP, Biomasse oder Fernwärme.
    • Es gelten neue Primärenergiefaktoren: Maßgeblich ist künftig der Gesamt-Primärenergiefaktor und nicht mehr der nicht-erneuerbare Anteil.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Referentenentwurf zum GModG im Volltext → Abruf-Nr. 253845
    Quelle: ID 50838322