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  • 01.12.2015 · Fachbeitrag · Bauüberwachung

    KG Berlin fordert hohe Intensität bei Fugendichtbändern

    | Mangelanfällige Arbeitsbereiche muss der Architekt besonders überwachen. Dies gilt vor allem dann, wenn durch nachfolgende Arbeiten nicht mehr überprüft werden kann, ob ein „verdeckter“ Mangel vorliegt. Besondere Sorgfalt ist vor allem bei der Verwendung von Fugendichtbändern und Gewebearmierungen geboten (KG Berlin, Urteil vom 27.11.2012, Az. 27 U 25/09, Abruf-Nr. 145838 , rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 23.4.2015, Az. VII ZR 49/13 . |