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  • · Fachbeitrag · Bauüberwachung aktuell

    Bauzaunsicherung: Ständigen Nebenkriegsschauplatz bewältigen

    | Was muss ein Bauzaun aushalten und wer ist für die Standsicherheit zuständig? Diese Fragen sind auch für die Bauüberwachung relevant, weil es hier um Sicherheitsfragen geht, die bei Unfällen harte Konsequenzen haben können. Bringen Sie sich deshalb auf den Stand der Dinge, den zuletzt das AG München zusammengefasst hat. |

     

    Das Gericht hat folgendes beschlossen (AG München, Urteil vom 26.4.2012, Az. 244 C 23760/11; Abruf-Nr. 130780):

    • Ist im Vertrag nichts anderes geregelt, muss derjenige, der die Gefahrenquelle konkret geschaffen hat, die Verkehrssicherungspflicht erfüllen.
    • Es ist möglich, die Verkehrssicherungspflicht an den Auftragnehmer zu beauftragen, der den Bauzaun errichtet. Damit ist die Verkehrsversicherungspflicht vom Grundstückseigentümer an den Errichter übergegangen.
    • Der Auftragnehmer, dem die Verkehrssicherungspflicht übertragen wurde, muss die Bauzaunanlage regelmäßig gezielt kontrollieren. Eine einmalige Kontrolle pro Woche reicht nicht aus.
    • Stürzt ein Bauzaunelement bei Windböen um, ist das ein Anscheinsbeweis für eine nicht fachgerecht gesicherte Bauzaunanlage.
    • Die Tatsache, dass die Bauzaunelemente in Betonsockel eingesetzt wurden, stellt kein Erschüttern des Anscheinsbeweises dar.

    Wichtig | Als bauüberwachendes Büro tun Sie gut daran, zu klären, wer die Verkehrssicherungspflicht zu tragen hat. Ist diese Frage nicht geklärt, greift die Beratungspflicht der Bauüberwachung. Das heißt, Sie müssen darauf hinwirken, dass diese für den Bauablauf nicht unerhebliche Lücke durch entsprechende Berücksichtigung bei den Beauftragungen geschlossen wird.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 2 | ID 39067680