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Gebäudetyp E: Experte macht Regelungsvorschlag fürs BGB
| Eine Kostenreduzierung im Wohnungsbau ist möglich, ohne die notwendige Funktionalität, Dauerhaftigkeit oder qualitative Mindestausstattung einer Wohnung in Frage zu stellen. Diese Auffassung vertritt Rechtsanwalt Michael Halstenberg in seinem aktuellen Gutachten „Regelungsvorschläge zum kostengünstigen Wohnungsbau und Gebäudetyp-E Gesetz“. Darin macht er auch Vorschläge für eine Novellierung des BGB. |
Der Istzustand ist eindeutig: Die hohen Bauwerkskosten führen zu Mieten und Kaufpreisen, die sich trotz eines hohen Bedarfs am Markt vielfach nicht mehr realisieren lassen. Der Wohnungsneubau geht deutlich zurück, es droht eine Wohnungsverknappung. Um dem zu begegnen, plädiert Halstenberg ‒ wie andere Experten auch ‒ dafür, die gesetzlich verankerten und am Markt üblichen qualitativen und technischen Anforderungen an Wohngebäude zu senken. Es ist zwar heute schon möglich, dass Bauherr und Auftragnehmer niedrigere Ausstattungs- oder Bauwerksqualitäten vereinbaren. Das passiert aber selten. Halstenberg plädiert in seinem 47-seitigen Gutachten deshalb für eine gesetzliche Novellierung. Konkret schlägt er vor, § 633 Abs. 2 S. 2 BGB zu ergänzen:
§ 633 BGB / Sach- und Rechtsmangel |
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Weiterführender Hinweis
- Den Wortlaut des Gutachtens finden Sie unter der Abruf-Nr. 248080