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  • · Fachbeitrag · Baurecht

    Bau einer Anliegerstraße: OVG verhindert HOAI-Unterwanderung

    | Es widerspricht dem Kommunalabgabengesetz, dass der Bau einer Anliegerstraße vollkommen privat (sprich durch die Anlieger) finanziert wird. Ein vollständig privatfinanzierter Straßenausbau ist mit dem öffentlich-rechtlichen Verständnis der Wahrnehmung der Aufgabe der Straßenbaulast nicht vereinbar. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg einer niedersächsischen Kommune ins Stammbuch geschrieben - und damit auch die Interessen der freiberuflich tätigen Ingenieure geschützt. |

     

    Wichtig | Im vorliegenden Fall wollte sich die Gemeinde mit diesem Verfahren bauernschlau um die ordnungsgemäße Planung entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik und damit auch um die Anwendung der HOAI drücken. Die Gemeinde hätte außerdem nicht die fachliche Pflicht gehabt, die ordnungsgemäße Planung und Ausführung zu überwachen. Dem hat das OVG zum Glück Einhalt geboten. Das Urteil wird breite Wirkung entfalten. Denn künftig werden Gemeinden nicht mehr ohne weiteres auf Ingenieurbüros (und Planungsleistungen nach HOAI) verzichten können, und alle Leistungen von ausführenden Unternehmen durchführen lassen (OVG Lüneburg, Urteil vom 4.3.2014, Az. 10 LC 85/12; Abruf-Nr. 141234).

    Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 2 | ID 42654745