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  • 26.03.2013 · Fachbeitrag · Bauleitung aktuell


    Abnahme: Vorsicht vor Änderung der Gewährleistungsfristen


    Ist in einem von den Vertragsparteien unterzeichneten Abnahmeprotokoll eine andere (kürzere) Gewährleistungsfrist aufgeführt als im Bauvertrag, ist diejenige Gewährleistungsfrist maßgeblich, die im Abnahmeprotokoll steht. Das hat das OLG Braunschweig entschieden.