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  • 29.08.2023 · Nachricht · Auftragsanbahnung

    Vertrag mit Verbrauchern: EuGH bestätigt Widerrufsrecht

    | Sie haben mit Bauherren gute Gespräche geführt, Planungsleistungen und Kostenermittlungen erbracht und vielleicht sogar schon einen Vertrag unterschrieben. Doch plötzlich teilt Ihnen der Bauherr mit, der Vertrag sei unwirksam, und er trete davon zurück. Sie könnten Leistungen und Honorar „in den Wind schreiben“. Diese Fälle gibt es nicht? Doch die gibt es. Und Rechtsprechung dazu gibt es auch; zuletzt war der EuGH am Zug. |