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  • 26.10.2016 · Fachbeitrag · Architektenrecht

    Verjährungsfrist im Planungsvertrag: Inbetriebnahme irrelevant

    | In Planungsverträgen wird oft geregelt, dass die Verjährung der Architekten- und Ingenieurleistungen beginnt, wenn das Objekt in Gebrauch genommen wird. Das hört sich plausibel an, ist aber rechtlich nicht relevant, wie der BGH jetzt klargestellt hat. |