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  • · Fachbeitrag · Architektenrecht

    Muss Objektplaner Rechnungen der Fachplaner prüfen?

    | Ein Leser fragt: Unser Auftraggeber ist der Meinung, dass wir als Architekten im Rahmen der HOAi-Grundleistungen auch verpflichtet sind, Honorarrechnungen von Fachplanern zu prüfen. Stimmt das? |

     

    Antwort | Die Prüfung der Rechnung von Fachplanern obliegt demjenigen, der den Vertrag mit dem Fachplaner geschlossen hat, in der Regel also dem Auftraggeber. Das steht unter anderem auch im Kommentar zur HOAI 2013 von Locher/Koeble/Frik (12. Auflage, Werner Verlag, 189 Euro, Randziffer 249).

    Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 1 | ID 42475156