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  • 31.03.2020 · Nachricht · Architektenrecht

    Manchmal können Sie als Planungsbüro auch allein haften

    | Ihre sachgemäße Planung und Bauüberwachung soll grundsätzlich nicht das ausführende Unternehmer schützen, sondern den Bauherrn. Insofern entlastet eine ordnungsgemäße Bauüberwachung den Unternehmer nicht davon, sachgerecht auszuführen. Trotzdem kann es passieren, dass Sie für einen Planungs- und Ausführungsfehler allein haften. Das lehrt eine vom BGH bestätigte Entscheidung des OLG Celle. |