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  • 29.05.2019 · Nachricht · Architektenrecht

    Lph 4: Einreichung der Planung gilt als Abnahme Ihrer Leistung

    | Sind Sie bis zur Lph 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt, hat Ihr Auftraggeber Ihre Leistung abgenommen, wenn er die Planungsunterlagen im Rahmen des Baugenehmigungsantrags einreicht und Ihre Schlussrechnung vorbehaltlos zahlt. Das hat das OLG Köln klargestellt. |