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  • · Fachbeitrag · Architektenrecht

    „Geld spielt keine Rolle“: Vorsicht vor solchen Bauherren

    | Auch wenn ein Bauherr den Eindruck vermittelt, Geld spiele bei ihm keine Rolle, bleibt es dabei, dass ihn der Architekt schon in der Lph 1 über die Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten aufklären muss. Auch gegenüber finanzkräftigen Bauherren ist die Aufklärungspflicht nicht eingeschränkt. Das hat das KG Berlin mit Billigung des BGH klargestellt - und der Forderung eines Bauherrn Rechnung getragen, dass der Architekt an ihn Honorar in Höhe von rund 102.000 Euro zurückzahlen muss. |

     

    Wichtig | Nehmen Sie Ihre Beratungspflicht in der Lph 1 ernst. Lassen Sie sich von Bauherren, die den Eindruck machen, Geld spiele keine Rolle, nicht „einlullen“. Das böse Ende folgt dann oft am Schluss. Nehmen Sie sich das zu Herzen, was das KG in der Urteilsbegründung herausgearbeitet hat: „Die Planungsleistung eines Architekten entspricht nicht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie ein Bauwerk vorsieht, dessen Errichtung höhere Herstellungskosten erfordert, als sie von den Parteien des Architektenvertrags vereinbart sind. Der Architekt ist verpflichtet, die Planungsvorgaben des Auftraggebers zu den Herstellungskosten des Bauwerks zu beachten. Dabei muss er nicht nur genau vereinbarte Baukostenobergrenzen einhalten. Vielmehr ist er auch verpflichtet, die ihm bekannten Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei seiner Planung zu berücksichtigen. Solche Kostenvorstellungen muss er grundsätzlich im Rahmen der Grundlagenermittlung erfragen. Denn der Architekt ist bereits in diesem Planungsstadium gehalten, den wirtschaftlichen Rahmen für ein Bauvorhaben abzustecken (KG Berlin, Urteil vom 08.05.2014, Az. 27 U 50/13, Abruf-Nr. 188806, rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 09.06.2016, Az. VII ZR 201/14).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Nutzen Sie für Ihre Auftraggeberberatung in der Lph 1 das Musterschreiben „Lph 1: Abfrage von Planungsgrundlagen“ auf pbp.iww.de → Abruf-Nr. 37635500
    Quelle: Ausgabe 10 / 2016 | Seite 2 | ID 44278123