· Nachricht · Architektenrecht
Einsturz mit Todesfolge: LG Düsseldorf verurteilt Architekt trotz Delegation der Objektüberwachung
| Wer alle HOAI-Lph übernimmt, trägt die Hauptverantwortung auf der Baustelle. Delegation schützt nicht. Diese Auffassung vertritt das LG Düsseldorf. Es hat deshalb einen Architekten für den Einsturz eines Altbaus verantwortlich gemacht, bei dem zwei Arbeiter ums Leben kamen. |
Der Architekt war mit den Lph 1 bis 8 beauftragt und hatte für die Bauüberwachung einen Nachunternehmer ohne statische Qualifikation eingesetzt. Dieser ließ ein Abbruchunternehmen ohne ausreichende Abstützung arbeiten. Das Gebäude stürzte teilweise ein, zwei Arbeiter starben. Das LG hat den Architekten wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Er habe zentrale Sorgfaltspflichten verletzt. Nach Auffassung des LG hätte er trotz Delegation der Bauleitung auf den Nachunternehmer
- sorgfältig auswählen, instruieren und stichprobenartig kontrollieren müssen, ob der Bauleiter geeignet ist,
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